Für die Antragstellung zum beschleunigten Anerkennungsverfahren nach § 14a BQFG möchten wir Ihnen die folgenden Hinweise mit der freundlichen Bitte um Beachtung an die Hand geben:
Im Antrag ist der deutsche Referenzberuf einzutragen, mit dem die ausländische Berufsqualifikation verglichen werden soll. Für eine Hilfestellung hierzu können Sie sich vielfach an die Beratungsstellen des IQ Netzwerks wenden.
Wenn Sie hinsichtlich des deutschen Referenzberufs unsicher sind, tragen Sie bitte nur die Branche in das Antragsformular ein.
Kommt ein beschleunigtes Verfahren nicht in Betracht, steht ausländischen Fachkräften auch der Weg über ein Standardverfahren offen. Alle Informationen dazu finden sich unter Für Antragstellende.