IHK Fosa

Gebühren

Die IHK FOSA wird nicht durch Steuermittel finanziert, sondern muss ihre Kosten über Gebühren decken. Maßgeblich ist hierbei der genehmigte Gebührentarif der IHK FOSA.

Antragstellende finanzieren die für ein Anerkennungsverfahren anfallenden Gebühren in der Regel selbst. Der Gebührenrahmen für eine Antragstellung reicht von 100 bis 600 Euro. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann.

Zudem sind Kosten für Übersetzungen und Farbkopien von den Antragstellenden zu tragen. Sollte im Laufe des Verfahrens aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise die Durchführung einer Qualifikationsanalyse (§14 BQFG) notwendig werden, fallen für Antragstellende weitere Kosten an.

Gebührentarif IHK FOSA

Aktueller Gebührentarif der IHK FOSA

Gebührentarif IHK FOSA

Förderung der Verfahrensgebühren

Bestehen Schwierigkeiten bei der Finanzierung eines Anerkennungsverfahrens, gibt es für im Inland lebende Fachkräfte grundsätzlich die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung zu erhalten. Bitte setzen Sie sich bereits vor der Antragstellung mit der jeweiligen Förderstelle in Verbindung.

Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument für Personen mit ausländischen Berufsab­schlüssen und geringer finanzieller Eigenleistungsfähigkeit, besonders wenn kein Zugang zu anderen Fördermöglichkeiten besteht. Er beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag auf den Anerkennungszuschuss sollte vor dem Antrag bei der IHK FOSA eingereicht werden. Generell können Anträge auf die Förderung der Kosten des Anerkennungsverfahrens bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennungszuschuss.de.

Flyer Anerkennungszuschuss

Förderrichtlinie Anerkennungszuschuss

Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin

Mit dem Förderprogramm Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin bietet das Land Berlin die Möglichkeit, Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bei der Finanzierung des Anerkennungsverfahrens zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere auch Anpassungsmaßnahmen. Voraussetzung ist u.a., dass sich die Person seit mindestens drei Monaten in Berlin aufhält und keine andere Finanzierung des Vorhabens möglich ist, weder aus eigenen Mitteln, noch durch Unterstützung von Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit oder den Bundesanerkennungszuschuss.
Für nähere Informationen: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/ausbildung-und-arbeit/

Verwaltungsvorschrift Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin

Stipendienprogramm der Stadt Hamburg

In Hamburg gibt es ein Stipendienprogramm der Stadt Hamburg, das Personen mit ausländischen Abschlüssen unterstützt.

Das Programm umfasst ein monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Anpassungsmaßnahmen und die Übernahme von Verwaltungsgebühren, Übersetzungskosten, Kurs- und Prüfungsgebühren. Gefördert werden Personen, die in Hamburg mit erstem Wohnsitz gemeldet sind und bei denen weder die Agentur für Arbeit noch das Jobcenter die Kosten übernehmen. Wer Einkommen hat (eigenes oder durch Ehepartner/innen) darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Informationen zur Antragstellung und die aktuelle Richtlinie gibt es unter https://www.ifbhh.de/studium/anerkennung-abschluesse/

Förderrichtlinie Stipendienprogramm

Agenturen für Arbeit und Jobcenter

Die Integrations- und Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter können auf das Instrumentarium zur Förderung der Eingliederung in Arbeit, (z.B. Vermittlungsbudget, Eingliederungszuschuss, Förderung der beruflichen Weiterbildung) und damit zur finanziellen Unterstützung von Anerkennungsverfahren zurückgreifen. Übernommen werden gegebenenfalls Kosten für beispielsweise Übersetzungen, Beglaubigungen sowie Gebühren für Anerkennungsverfahren. Zu Details informiert die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter am Wohnort.
Bitte setzen Sie sich bereits vor der Antragstellung mit der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter bezüglich einer möglichen Kostenübernahme in Verbindung!

Weisung 201705011 vom 22.05.2017

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit berät kostenlos zu EU-Mobilitätsprogrammen.

Die Programme Your first EURES Job & Reactivate bieten Zuschüsse für:

  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Umzugskosten
  • Sprachkurse
  • Anerkennungskosten z. B.
    • Beglaubigte Kopien 
    • Übersetzungen
    • Verwaltungsverfahren
    • Anpassungslehrgänge
    • Eignungstests

Gefördert werden EU-Staatsangehörige mit einem rechtmäßigen Wohnsitz innerhalb der EU, die eine Beschäftigung, Ausbildung oder ein Praktikum in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen aufnehmen möchten.

Kontakt
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Virtuelles Welcome Center
Tel: (0049) 228 713 1313
Email: zav@arbeitsagentur.de

Flyer Your First EURES Job Deutsch

Your first EURES Job Flyer Englisch

Reactivate

Link zum Europäischen Portal zur Beruflichen Mobilität EURES

Sonderfonds Qualifikationsanalysen

Der Sonderfonds Qualifikationsanalysen dient als Förderinstrument für Antragstellede, die die Kosten für die Qualifikationsanalyse nicht tragen können. Die Förderung ist möglich, wenn die Regelinstrumente der Arbeitsverwaltung (SGB) nicht greifen. Zweck dieser Förderung ist es, sicherzustellen, dass Anerkennungssuchende im Anerkennungsverfahren mithilfe des §14 BQFG in jedem Fall ihre berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Qualifikationsanalyse unter Beweis stellen können und nicht aus Kostengründen von der Nutzung dieser Möglichkeit Abstand nehmen müssen. Falls Sie interessiert sind, sprechen Sie uns bitte an. Weiterführende Infemationen finden Sie im nebenstehenden Flyer des Projekts NetQA.

Informationen zur Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen

Flyer NetQa