IHK Fosa

Zuständigkeit

Die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) ist die zuständige Stelle zur Durchführung von Anerkennungsverfahren (= Gleichwertigkeitsfeststellung) für ausländische Ausbildungsabschlüsse, die sich IHK-Berufen zuordnen lassen. Zu diesen zählen rund 350 Aus- und Fortbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.

Auf der rechten Seite finden Sie zur ersten Orientierung eine Liste mit IHK-Ausbildungsberufen sowie Fortbildungsabschlüssen, die in die Zuständigkeit der IHK FOSA fallen.

Für Berufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHKs fallen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle. Bei Handwerks- oder Agrarberufen sind dies beispielweise die regionalen Handwerks- bzw. Landwirtschaftskammern, bei Fachangestellten in den freien Berufen die jeweils zuständigen Berufskammern, z.B. Ärzte-, Zahnärzte-, Rechtsanwaltskammern. Bei landesrechtlich geregelten Aus- und Weiterbildungsberufen (z.B. Techniker) kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständige Landesbehörde.

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Liste mit allen Ausbildungsberufen und Fortbildungs- abschlüssen in Zuständigkeit der IHK FOSA

IHK Berufeliste


Hilfe bei der Suche nach der zuständigen Stelle

"Anerkennung in Deutschland“ ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen können. Mit wenigen Klicks lässt sich mit Hilfe des „Anerkennungs-Finders“ die für das Anerkennungsverfahren zuständige Stelle ausfindig machen. Zudem finden sich auf der Webseite alle relevanten Informationen rund um die berufliche Anerkennung sowie zu den rechtlichen Grundlagen. Alle Inhalte sind in 11 Sprachen verfügbar.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, hilft Ihnen die Telefon-Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“, die auf Deutsch und Englisch Fragen zu Zuwanderung und Integration beantwortet. In einer persönlichen Beratung erhalten Sie Informationen zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Erreichbar ist die Hotline Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer +49 30 1815-1111 zu den üblichen Kosten ins Festnetz.