Fachkräfteeinwanderungs- gesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft
Konnten bislang nur AkademikerInnen sowie Arbeitskräfte in Mangelberufen nach Deutschland zuwandern, steht der deutsche Arbeitsmarkt zukünftig neben Hochschulabsolventen auch Fachkräften mit im Ausland abgeschlossener Berufsausbildung aus allen Berufen und Branchen offen. Die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt grundsätzlich.
Die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse spielt im Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine zentrale Rolle. Die Gleichwertigkeitsfeststellung übernimmt im Zuwanderungsprozess die Funktion ähnlich eines Gütesiegels, das die Überprüfung beruflicher Kompetenz bescheinigt. Ein Anerkennungsbescheid macht einen ausländischen Ausbildungsabschluss für Arbeitgeber transparent und versetzt Unternehmer damit in die Lage, berufliche Qualifikationen genau einzuschätzen.