„Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ unterstützt in Bayern bei der Fachräftezuwanderung
Die Außenstelle der Regierung von Mittelfranken bietet neben einer Beratung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz auch das komplette Verfahren zur Visumvorabzustimmung aus einer Hand an. Bayerische Arbeitgeber können sich aber auch weiterhin an die örtliche Ausländerbehörde am Firmensitz hinsichtlich der Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wenden.
„Oberste Prämisse ist es, die Fachkräfteeinwanderung für Arbeitgeber so serviceorientiert wie möglich zu gestalten“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann anlässlich der Bekanntgabe, dass die ZSFA zum 1. Dezember 2020 ihre Arbeit aufnimmt.
Link zur Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration