IHK Fosa

Vorteile für Antragstellende

Viele Migrantinnen und Migranten haben in ihrem jeweiligen Herkunftsland eine Berufsqualifikation erworben, die hierzulande dringend gebraucht wird. Bisher war es jedoch für deutsche Arbeitgeber sehr schwierig, ausländische Berufsqualifikationen richtig einzuschätzen. Die Folge: Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen finden in Deutschland oftmals keine Arbeitsstelle oder müssen in Jobs arbeiten, die nicht ihren eigentlichen Qualifikationen entsprechen.

Abhilfe schafft hier das Anerkennungsgesetz. Es schafft Klarheit und Transparenz und eröffnet vielen Migrantinnen und Migranten in Deutschland damit eine bessere berufliche Perspektive.

Fachkräfteeinwanderung

Informieren Sie sich bitte darüber, ob ein Anerkennungsverfahren in Ihrem Fall Zuwanderungsvoraussetzung nach Deutschland ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Make It In Germany".

Hintergrund

Der demografisch bedingte Fachkräftemangel in Deutschland ist bereits heute in bestimmten Regionen und Branchen zu spüren. Umso wichtiger ist es, das Qualifikationspotenzial der hier lebenden Migrantinnen und Migranten optimal zu nutzen und qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt anzusprechen. Ein wichtiges Instrument hierfür ist das Anerkennungsgesetz.

Das Gesetz macht die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland einheitlicher, effizienter und transparenter. Alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss können seit 1. April 2012 prüfen lassen, inwieweit ihr Abschluss einem vergleichbaren deutschen Abschluss entspricht. Das erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der ausländischen Berufsqualifikation und erhöht die Chancen der Migrantinnen und Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Vorteile auf einen Blick

  • Mit dem Gleichwertigkeitsbescheid erhalten Antragstellende ein offizielles und rechtssicheres Dokument, das die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit der entsprechenden deutschen Referenzqualifikation bestätigt.
  • Antragstellende können sich mit dem Gleichwertigkeitsbescheid direkt bei deutschen Arbeitgebern bewerben und so ihre Chancen bei der Jobsuche erhöhen.
  • Bei vollständiger Gleichwertigkeit werden Antragstellende mit dem Inhaber des entsprechenden deutschen Referenzabschlusses rechtlich gleichgestellt.
  • Bei teilweiser Gleichwertigkeit werden die vorhandenen Qualifikationen sowie die fehlenden Kenntnisse im Bescheid detailliert beschrieben. Dies ermöglicht eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung und ggf. eine erneute Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt.