IHK Fosa
01.03.2022

Zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit März 2020 erleichtert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) die Zuwanderung nach Deutschland auch für beruflich qualifizierte aus Drittstaaten, nachdem dies zuvor nur für Inhaber akademischer Abschlüsse der Fall war.

Im Zuwanderungsprozess kommt der Berufsanerkennung eine besondere Rolle zu: Ein Anerkennungsbescheid über eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit ist nach dem FEG Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Neu eingeführt wurde im Zuge des FEG das beschleunigte Fachkräfteverfahren, das ggf. auch ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren umfassen kann – letzteres können nur Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde am Firmensitz beantragen. Ausführliche Informationen auch zum beschleunigten Anerkennungsverfahren finden Arbeitgeber auf unserer Webseite.         

Die neue gesetzliche Grundlage konnte einen wichtigen Impuls im Hinblick auf den Fachkräftemangel in vielen Branchen setzen, dies lässt sich 24 Monate nach dem Inkrafttreten angesichts des regen Informationsbedarfs ausländischer Fachkräfte, Unternehmen aber auch Ausländerbehörden und Anerkennungsberatungsstellen bilanzieren. Vielfach konnten Unternehmen auf Basis des FEG bereits erfolgreich Fachkräfte rekrutieren.