10 Jahre Berufsanerkennung
IHK FOSA und Anerkennungsgesetz feiern Jubiläum
Im April 2012 markierte das Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) ein Novum auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Mit ihm wurde der Anspruch rechtsverbindlich, erstmals auch für den Bereich der nicht reglementierten Berufe nach einheitlich definierten Maßstäben festzustellen, inwieweit im Ausland erworbene Ausbildungsabschlüsse mit den ihnen entsprechenden deutschen Berufen vergleichbar sind.
Für diese anspruchsvolle, hoheitliche Aufgabe haben 76 Industrie- und Handelskammern zeitgleich zum Inkrafttreten des Gesetzes die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) gegründet. Sie blickt somit in diesen Tagen auf ihr zehnjähriges Bestehen zurück.
Nach einer Dekade Erfahrungen in der Anwendungspraxis als zuständige Stelle kann sie auf beachtliche Leistungsmarken verweisen: Seither wurden über 45.000 Anträge zu Ausbildungsabschlüssen aus 153 Ländern bearbeitet. Erteilt hat die IHK FOSA über 32.000 Gleichwertigkeitsbescheide. Dieses Potenzial an Fachkräften hat die IHK FOSA durch ihre Arbeit für den deutschen Arbeitsmarkt hinzugewonnen und somit dazu beigetragen, den Fachkräftemangel in Industrie und Handel weiter abzufedern.
„Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist in den vergangenen zehn Jahren zu einem zentralen Baustein für die Fachkräftesicherung geworden“, hebt Dr. Armin Zitzmann, Vorsitzender der IHK FOSA und Präsident der IHK Nürnberg für Mittelfranken, hervor. „Mit der IHK FOSA haben die deutschen IHKs in Nürnberg ein Kompetenzzentrum mit deutschlandweiter Bedeutung geschaffen. Die Einrichtung ist von unschätzbarem Wert, um die Herausforderungen bei der Zuwanderung zu bewältigen – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine.“
Die Akzente des Anerkennungsgeschehens haben sich im vergangenen Jahrzehnt verschoben: Während in den ersten Jahren des Bestehens des BQFG überwiegend Personen mit Wohnsitz im Inland bzw.in der europäischen Union ihre im überwiegend europäischen Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise anerkennen ließen, stellen aktuell zuwanderungswillige Fachkräfte ihren Antrag immer häufiger direkt aus dem Ausland. Insgesamt hat sich der Schwerpunkt der Herkunftsländer der Ausbildung von Europa in Richtung Drittstaaten verlagert.
„Maßgeblich für die Erfolgsgeschichte des Anerkennungsgesetzes ist, dass sich der Anerkennungsbescheid mittlerweile als unverzichtbarer Standard auf dem deutschen Arbeitsmarkt etabliert hat“, resümiert IHK FOSA Geschäftsführerin Heike Klembt-Kriegel. „Mit ihm werden fremdsprachige Ausbildungsnachweise für Fachkräfte aus dem Ausland zum Nachweis erworbener Berufsqualifikationen und somit im Bewerbungsprozess für Arbeitgeber*innen les- und einschätzbar.“
Ein besonderer Mehrwert bleibt bislang allerdings noch wenig beachtet: Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsfeststellung zeichnet sich durch Nachhaltigkeit aus, denn schließlich begleitet es ausländische Fachkräfte durch ihr komplettes Erwerbsleben.
Die demographisch bedingten Veränderungen der Bevölkerungsstruktur in Deutschland werden die Wirtschaft zukünftig noch stärker vor Probleme stellen, ausreichend Fachkräfte zu finden. Die Fachkräftesicherung im Bereich der beruflich qualifizierten Fachkräfte ruht auf mehreren Säulen, wie natürlich der dualen Ausbildung, aber eben auch und immer stärker auf der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Dazu leistet die IHK Organisation mit der IHK FOSA einen zentralen Beitrag.